Der SGA ist ein Organ der Schule, dem sowohl Entscheidungs- als auch Beratungsfunktionen übertragen werden. Der SGA setzt sich aus dem Schulleiter sowie je drei Vertretern der Lehrer, der Schüler und der Erziehungsberechtigten zusammen. Die Mitglieder werden jeweils für ein Jahr gewählt.
AUFGABENBEREICHE DES SGA:
Er trifft unter anderem Entscheidungen über
Themen der Schulautonomie (schulfreie Tage, autonome Teilungszahlen usw.)
mehrtägige Schulveranstaltungen
die Durchführung von Elternsprechtagen
die Bewilligung zu Sammlungen
Vorh
aben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
Er berät insbesondere über
Fragen des Unterrichts
wichtige Fragen der Erziehung
die Wahl von Unterrichtsmitteln
die Verwendung von der Schule zur Verwaltung übertragenen Budgetmitteln